Hospiz StiftungUnterstützen

Zustiftung

Die Zustiftung in die Ulmer Hospiz Stiftung ist dann geeignet, wenn Sie sich gezielt und wirkungsvoll für die dauerhafte Erhaltung der Hospizarbeit in Ulm einsetzen möchten. Ihr Wunsch ist es, die Hospizarbeit und Hospizidee insgesamt zu fördern und zu erhalten.

 

Wer seinen Nachlass ordnet, macht sich Gedanken darüber,  was nach seinem Tod mit dem Vermögen geschehen soll, das über viele Lebensjahre hinweg angesammelt wurde. Sie  möchten damit etwas Gutes tun und es dennoch bewahrt wissen. Wenn Sie sicher sein wollen, dass die Erbschaft ausschließlich und dauerhaft für einen bestimmten Zweck eingesetzt  wird, ist eine Zustiftung das geeignete Instrument. Es besteht auch die Möglichkeit, eine anonyme Zustiftung zu tätigen. Andere Formen und Ausgestaltungen der Unterstützung sind möglich und werden im persönlichen  Gespräch geklärt.

 

Förderung durch den Staat

Der Staat fördert Zustiftungen durch besondere Steuervorteile. Stifterinnen und Stifter können ihre Zustiftung bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. 

 

Im Jahr der Zuwendung kann die Zuwendung zu hundert Prozent oder wahlweise in zehn Jahren jährlich mit zehn Prozent angesetzt werden. Auch Unternehmen können eine Zuwendung als Betriebsausgabe steuerlich mindernd geltend machen. Für Zustiftungen werden von der Ulmer Hospiz Stiftung Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt.

 

Die Eigenschaften der Zustiftung

Die Ulmer Hospiz Stiftung unterliegt keiner Ertragsbesteuerung. Als gemeinnützige Stiftung ist sie von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.

 

So funktioniert die Zustiftung

Mit einer Vermögenszuwendung spenden Sie in das Grundkapital der Stiftung. Die Schenkung erhöht somit das Kapital der Stiftung und wird so für die Erfüllung des Stiftungszweckes  verwendet. Ihre eingebrachten Mittel bleiben erhalten. Lediglich die Erträgnisse der Zustiftung dienen dem Stiftungszweck.